Braucht mein Onlinekurs eine ZFU-Zulassung? Meine persönliche Recherche & Entscheidung
In den letzten Tagen, auch durch den Wirbel unter den Kursanbietern, habe ich mich intensiver mit der Frage beschäftigt, wie der aktuelle Stand in 2025 ist, wann ein Onlinekurs in Deutschland zulassungspflichtig ist.
Genauer gesagt, wann die ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht) eine solche Zulassung verlangt und welche Art von Onlinekursen in diese Zulassungspflicht fallen.
Ich will aber betonen, dass ich keine Rechtsanwältin bin und ich daher hier keine Rechtsberatung gebe.
Aber ich möchte Euch meine Erkenntnisse aus meiner ausführlichen Recherche mitteilen, weil es mir wichtig ist meine Leserinnen & Kundinnen ehrlich und verantwortungsvoll zu informieren.
Dann leg ich mal los:
Was bedeutet ZFU-Zulassung überhaupt?
In Deutschland dürfen bestimmte Onlinekurse nicht ohne Genehmigung durch die ZFU angeboten werden.
Diese Genehmigung ist immer dann notwendig, wenn ein Kurs als sogenannter Fernunterricht gilt.
Das regelt das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
Ob ein Kurs unter dieses Gesetz fällt, hängt von vier Voraussetzungen ab, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen:
Die vier ZFU-Kriterien im Überblick:
1. Der Kurs ist entgeltlich
Es wird Geld für den Kurs verlangt – egal ob als Einmalzahlung, Ratenzahlung oder im Paketpreis. Auch kostenlose Zugaben zu einem bezahlten Angebot können darunterfallen.
2. Es besteht ein Vertrag
Der Kurs wird nicht nur als kostenloser Info-Inhalt verschenkt, sondern im Rahmen eines rechtsverbindlichen Vertrags verkauft – z. B. durch AGB beim Kauf über einen Online-Shop oder Zahlungsanbieter.
3. Der Kurs findet überwiegend zeitlich und räumlich getrennt statt
Das bedeutet: Die Inhalte werden nicht live unterrichtet, sondern überwiegend in Form von Videos, PDFs oder anderen Materialien bereitgestellt,
die die Teilnehmer in ihrem eigenen Tempo bearbeiten (Selbstlernkurse), ohne direkte zeitgleiche Begleitung.
4. Der Kurs dient der beruflichen Qualifikation und es finden Wissensüberprüfungen statt.
Das heißt: Der Kurs vermittelt Wissen oder Fähigkeiten, die zur beruflichen Weiterentwicklung beitragen, etwa um ein Nebeneinkommen zu erzielen, ein eigenes Business zu starten oder bessere Chancen im Job zu haben. (Freizeitkurse ohne beruflichen Nutzen fallen nicht darunter)
Den Punkt Wissensüberprüfung hat der Gesetzgeber verschärft. Darunter fallen nämlich nicht nur Tests oder ähnliches, sondern es reicht schon aus, wenn ein Communitybereich, Messenger und Gruppen wie Telegram, Whatsapp usw. die Möglichkeit für inhaltliche Rückfragen zur Verfügung stehen oder der Verkäufer eine andere Möglichkeit gibt, inhaltliche Rückfragen zu stellen.
Wenn also alle vier Punkte zutreffen, ist der Kurs in den meisten Fällen zulassungspflichtig und darf nur mit Genehmigung der ZFU öffentlich angeboten werden.
Warum habe ich mich also entschieden, einige Kurse aus meinem Shop zu nehmen und sie zunächst nicht mehr anzubieten.
Ich selbst habe in meinem Shop unter anderem Kurse angeboten, die ich mit MRR also: Master Resell Rights erworben habe.
Das bedeutet: Ich habe die Kurse/Lizenz selbst gekauft. Einerseits um mein eigenes Wissen aufzufrischen, andererseits auch um diese Kurse selbst weiterzuverkaufen.
Allerdings werden diese Kurse nach dem Kauf über eine externe Akademie freigeschaltet, in der es nicht nur Lernmaterialien, sondern auch Community-Angebote und eine Telegram-Gruppe gibt. Auch habe ich keinen Einfluss auf die Inhalte oder Affiliate-Links, die in den Kursen vorhanden sind und die nicht zu mir gehören.
Ja, und es findet also eine Form der Betreuung statt. Zudem werden die Kurse entgeltlich verkauft, die Inhalte sind asynchron und auf berufliche Selbstständigkeit ausgelegt.
Nach allem, was ich recherchiert habe (bei fachkundiger Stelle), erfüllen diese Kurse also alle vier Kriterien und wären somit ZFU-zulassungspflichtig.
Da ich nicht mit letzter Sicherheit sagen kann ob eine solche Zulassung tatsächlich vorliegt, habe ich mich entschieden, diese Kurse nicht weiter anzubieten um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
Vor allem aber auch, um meine Kundinnen nicht in Schwierigkeiten zu bringen und womöglich versehentlich in eine Abmahnfalle/Bußgelder zu führen.
Was ich Dir noch gerne mitgeben möchte:
Wenn Du selbst einen Onlinekurs anbieten möchtest, prüfe sorgfältig:
Wird der Kurs verkauft?
Gibt es einen Vertrag oder AGB?
Werden Inhalte asynchron zur Verfügung gestellt?
Gibt es Lernkontrollen, Community-Support oder Feedback?
Dient der Kurs beruflichen Zielen? (Auch Selbstständigkeit gehört dazu)
Wenn Du auch nur bei einem dieser Punkte unsicher bist, lass Dich von der ZFU oder einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
Denn im schlimmsten Fall drohen Abmahnungen, Bußgelder oder Rückforderungsansprüche Deiner Kunden.
Mein persönliches Fazit
Ich habe für mich entschieden, keine Kurse anzubieten, bei denen ich nicht mit Sicherheit sagen kann, dass sie keine ZFU-Zulassung benötigen.
Stattdessen konzentriere ich mich wieder ganz auf meine eigenen Produkte, bei denen ich den Inhalt, die Form und das Angebot zu 100 % selbst gestalten kann und damit auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Griff habe.
Ich möchte keine Panik verbreiten, aber einfach zu schweigen ist für mich keine Option.
Ich habe vor kurzem auch nicht gewusst, dass die Gesetzeslage verschärft wurde und dachte daher, die Kurse die ich gekauft habe wären nicht zulassungspflichtig.
Es ist also immer gut, sich über den aktuellen Stand zu informieren. Das muss ich mir selbst auf die Fahnen schreiben!
Aber ich gelobe Besserung♥
Wenn Ihr unsicher seid, fragt wirklich einen Anwalt oder die Verbraucherberatung oder auch direkt bei der ZFU.
Liebe Grüße
Ursel
Wann ein Onlinekurs in Deutschland zulassungspflichtig ist
In den letzten Tagen, auch durch den Wirbel unter den Kursanbietern, habe ich mich intensiver mit der Frage beschäftigt, wie der aktuelle Stand in 2025 ist, wann ein Onlinekurs in Deutschland zulassungspflichtig ist.Genauer gesagt, wann die ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht) eine solche Zulassung verlangt und welche Art von Onlinekursen in diese Zulassungspflicht fallen.Ich will aber…